Bei Fahrzeugen, die mit einem Zusatzrückhaltesystem (Airbag) ausgerüstet sind:
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Wartungsarbeiten am Airbagsystem oder in dessen Umfeld dürfen nur von einem autorisierten SUZUKIHändler durchgeführt werden. Siehe hierzu die Darstellung “Komponenten und Verdrahtung des Airbagsystems” unter “Allgemeines” im Kapitel über das Airbagsystem, um festzustellen, ob die Arbeiten im Bereich von Bauteilen oder Kabeln des Airbags erfolgen. Dabei alle WARNUNGEN und “Vorsichtsmaßnahmen zur Wartung” im Kapitel “Wartungsarbeiten am Fahrzeug” im Kapitel zum Airbagsystem beachten, bevor mit Arbeiten an oder im Bereich von Komponenten bzw. an der Verdrahtung des Airbagsystems begonnen wird. Eine Nichtbeachtung der einschlägigen WARNUNGEN kann eine unbeabsichtigte Auslösung des Airbags zur Folge haben oder ihn außer Funktion setzen. In beiden Fällen droht die Gefahr schwerer Verletzungen.
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Falls neben dem Airbagsystem ein weiteres Fahrzeugsystem der Reparatur bedarf, sollte zuerst das Airbagsystem repariert werden, um ein unbeabsichtigtes Auslösen der Airbags zu vermeiden.
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Lenkrad, Armaturenbrett oder andere Airbag-Systemkomponenten (Komponenten oder Verdrahtung des Airbag-Systems oder in dessen Bereich) dürfen nicht modifiziert werden. Veränderungen können die Leistung des Airbag-Systems negativ beeinflussen und zu Verletzungen führen.
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Falls das Fahrzeug Temperaturen über 93°C (200°F) ausgesetzt werden soll (z. B. Einbrennlackieren), sind vorher die Komponenten des Airbag-Systems wie Airbag-Gasgenerator, Sensor- und Diagnose-Modul oder Sicherheitsgurte mit Gurtstraffer auszubauen, damit keine Bauteile beschädigt oder versehentlich ausgelöst werden.